Zielgruppe
Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben oder ausüben wollen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Ziel
Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
Übersicht Prüfungstermine 2012
Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung (voraussichtlich) | Anmeldeschluss |
14. Februar 2012 | 23.+29. Februar 2012 | 13. Januar 2012 |
19. April 2012 | 25. April 2012 | 16. März 2012 |
21. Juni 2012 | 27. Juni 2012 | 18. Mai 2012 |
16. August 2012 | 22. August 2012 | 13. Juli 2012 |
18. Oktober 2012 | 24. Oktober 2012 | 14. September 2012 |
13. Dezember 2012 | 19. Dezember 2012 | 09. November 2012 |
Im Downloadbereich finden Sie den Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Prüfungsgebühr
150,00 Euro, jede Wiederholungsprüfung 75,00 Euro
Prüfungsthemen
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Prüfungsdurchführung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung beträgt 120 Minuten, die mündliche Prüfung soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In der mündlichen Prüfung können bis zu 5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50% der zu vergebenden Gesamtpunkte für die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der zu vergebenden Gesamtpunkte für die mündliche Prüfung erreicht werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer.
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse durchführen (siehe Veranstaltungen im Bereich Weiterbildung und Liste "Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf Prüfungen der IHK Aachen"). Als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung können Interessenten auch die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe besuchen.
Rücktritt von der Prüfung
Bei Rücktritt von der Prüfung ist eine schriftliche Erklärung bzw. ein Attest spätestens am Tag der Prüfung beizubringen. Bei Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und es fällt die volle Prüfungsgebühr an.