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Illustration

SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNGEN / UNTERRICHTUNGSVERFAHREN

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)


Zielgruppe

Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben oder ausüben wollen:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  2. Schutz vor Ladendieben,
  3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.


Ziel

Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.


Übersicht Prüfungstermine 2012

Schriftliche Prüfung

Mündliche Prüfung
(voraussichtlich)

Anmeldeschluss

14. Februar 2012

23.+29. Februar 2012

13. Januar 2012

19. April 2012

25. April 2012

16. März 2012

21. Juni 2012

27. Juni 2012

18. Mai 2012

16. August 2012

22. August 2012

13. Juli 2012

18. Oktober 2012

24. Oktober 2012

14. September 2012

13. Dezember 2012

19. Dezember 2012

09. November 2012

Im Downloadbereich finden Sie den Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. 

 
Prüfungsgebühr

150,00 Euro, jede Wiederholungsprüfung 75,00 Euro


Prüfungsthemen

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  2. Bürgerliches Gesetzbuch
  3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Prüfungsdurchführung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung beträgt 120 Minuten, die mündliche Prüfung soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In der mündlichen Prüfung können bis zu 5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50% der zu vergebenden Gesamtpunkte für die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der zu vergebenden Gesamtpunkte für die mündliche Prüfung erreicht werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer.


Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse durchführen (siehe Veranstaltungen im Bereich Weiterbildung und Liste "Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf Prüfungen der IHK Aachen"). Als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung können Interessenten auch die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe besuchen.


Rücktritt von der Prüfung

Bei Rücktritt von der Prüfung ist eine schriftliche Erklärung bzw. ein Attest spätestens am Tag der Prüfung beizubringen. Bei Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und es fällt die volle Prüfungsgebühr an. 

DOKUMENT-NR. 72585

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