Zielgruppe
Die Unterrichtung richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe.
Ziel
Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Sachgebiete
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden
- § 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung - Bürgerliches Gesetzbuch
- Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB - Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- einzelne Straftatbestände
- vorläufige Festnahme
- Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei
- Umgang mit Verteidigungswaffen - Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Selbstwertgefühl
- übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle
- Konflikt/Stress
- richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch - Grundzüge der Sicherheitstechnik
- mechanische Sicherungstechnik
- Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung
- Brandschutz
Sprache
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Abschluss
Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche oder schriftliche Fragen überprüft.
Ansprechpartner für die Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO):
Christian Wirtz
E-Mail: christian.wirtz@aachen.ihk.de
Telefon: +49 241 4460-125
Ausnahmen
Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über bestimmte Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel:
- Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei
- Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst
- Feldjäger der Bundeswehr
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
oder die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben. Die Ausnahmeregelungen sind im § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt.
Ansprechpartnerin für Ausnahmen und rechtliche Fragestellungen:
Nadin Mourad
E-Mail: nadin.mourad@aachen.ihk.de
Telefon: +49 241 4460-262
Dauer
40 Stunden
Teilnahmegebühr
405,00 Euro