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AUS- UND WEITERBILDUNG

Prüfungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifizierung

Durch die Umsetzung der EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um weiterhin dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrer als Selbständige oder als Arbeitnehmer im gewerblichen Güterverkehr, Personenverkehr oder im Werkverkehr tätig sind.

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