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Links zum Thema Gefahrgut
(PDF, 43 KB) (Dokument-Nr.: 78424)
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Der Transport gefährlicher Güter ist ein sensibles Thema, welches durch verschiedene Rechtsvorschriften reglementiert wird. Wer als Unternehmer am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, muss einen besonders qualifizierten „Gefahrgutbeauftragten“ bestellen, der für die sichere Abwicklung der Transporte verantwortlich ist.
Auch Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen eine besondere Schulung besuchen und im Besitz der sogenannten ADR-Bescheinigung sein.
© IHK Aachen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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