- Telefon: 0241 4460262
- Fax: 0241 4460153
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Rechtsinformationen > Alle Dokumente zum Thema Recht > Adressbuchschwindel
Die Eintragung einer Firma im Handelsregister, eine Nennung in den "Gelben Seiten" oder die Einrichtung einer Homepage im Internet nehmen viele betrügerische Unternehmen zum Anlass, dem Firmeninhaber "Rechnungen" oder "Offerten" für angebliche Eintragungen in tatsächlich nicht existierenden Registern zuzusenden.
Methoden
Diese Formulare sind oft so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick nicht von amtlichen Rechnungen, zum Beispiel des Amtsgerichtes für die Eintragung im Handelsregister zu unterscheiden sind. Oft werden auch Vordrucke verwendet, die Ähnlichkeit mit Rechnungen für einen Eintrag in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom haben. In letzter Zeit treten auch häufiger Scheinrechnungen für die Registrierung einer Homepage im Internet auf. Auch Formulare, die von angeblichen Institutionen der Europäischen Union zu stammen scheinen, tauchen immer wieder auf. In den meisten Fällen lauten die Rechnungen über mehrere hundert, teilweise sogar über 1.000,-- Euro.
Eine weitere beliebte Schwindelmethode ist es, Rechnungen für angebliche Anzeigenaufträge zu versenden. Dies betrifft vor allem Firmen, die in der Vergangenheit Anzeigen in Volkshochschulverzeichnissen, örtlichen Anzeigenblättern oder auf Stadtplänen geschaltet haben. Hier wird oft vorgetäuscht, dass es sich um einen Folgeauftrag desselben Verlags handelt.
Vorsicht Rechnungsschwindel
Alle diese "Rechnungen" haben eines gemeinsam: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Rechtlich gesehen sind sie keine Rechnungen, denn der Empfänger hat mit dem Absender niemals einen Vertrag über die Erbringung einer Leistung geschlossen. Ebenso wenig hat der Absender eine Leistung erbracht - oder die Absicht, dies jemals zu tun. Daher werden im Kleingedruckten meist Begriffe wie "Offerte", "Leistungsofferte" o.ä. versteckt. Das Wort "Angebot" wird meistens vermieden, da es den Empfänger zu deutlich darauf hinweisen würde, dass es sich eben nicht um eine Rechnung handelt.
Um sich selbst als seriös darzustellen, legen besonders dreiste Schwindelfirmen ihren "Rechnungen" Listen bei, auf denen Absender solcher Vordrucke aufgeführt sind. Dass sie selbst auch auf diese Liste gehören, verschweigen sie natürlich.
Wie Sie sich vor Schwindel schützen können
Stand
21.03.2011
Haftung
Diese Kurzinformation soll - als Service Ihrer Kammer - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
© IHK Aachen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Aachen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.