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Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel

Bei der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel (Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter oder Geschossfläche mehr als 1.200 Quadratmeter) wird die IHK als Trägerin öffentlicher Belange von der planenden Kommune um Stellungnahme gebeten.

Ziel der IHK ist es, die Innenstädte durch gezielte Ansiedlungen zu stärken und zu schützen, um somit den Wettbewerb am richtigen Standort zu fördern. Es sollen negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich eines großflächigen Einzelhandels vermieden werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Ansiedlung so viel Kaufkraft bindet, dass die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich gefährdet würde.

Die IHK prüft nach städtebaulichen und raumordnerischen Gesichtspunkten. Wesentliche Rechtsvorschriften finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), in der Baunutzungsverordnung (insb. § 11 Abs. 3 BauNVO), im Landesentwicklungsprogramm (insb. § 24 a LEPro) sowie im Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen.

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