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Mitgliedschaft und Beitrag (Dokument-Nr.: 75760)
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Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2012
(PDF, 21 KB) (Dokument-Nr.: 83571)
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Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen hat einstimmig beschlossen, die Beiträge für ihre Mitglieder erneut zu senken und den Umlagesatz auf 0,17 Prozent des Gewerbeertrages festzulegen. „Durch die gute Ertragslage der Mitgliedsunternehmen und eine solide Haushaltsführung haben wir den Umlagesatz damit seit 1997 um knapp 60 Prozent reduzieren können“, sagt IHK-Präsident Bert Wirtz. Es gehe der Kammer in erster Linie darum, gegenüber ihren Mitgliedern zu dokumentieren, dass sie ihre Ergebnissteigerungen nicht für Mehrausgaben, sondern zielgerichtet zu Beitragssenkungen nutze.
Wirtz unterstreicht, dass die IHK trotz der Senkung auch in Zukunft über ausreichende finanzielle Spielräume für wichtige wirtschaftsfördernde Aktivitäten verfügen wird. Dazu zählen vor allem Projekte der internationalen Berufsausbildung, die umfassende Beratung und Begleitung von Existenzgründern sowie Initiativen im Regionalmarketing.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kammer ihr Beitragssystem drastisch vereinfacht: Die Grundbeiträge werden seitdem einheitlich bei allen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform festgesetzt. Alleiniges Kriterium für die Festsetzung der Grundbeiträge bildet die Ertragskraft. Wirtz sieht hierin unverändert einen wichtigen Schritt zu größerer Beitragsgerechtigkeit: „Rund 13.000 Unternehmen mit vergleichsweise geringen Erträgen haben von dieser Maßnahme im vergangenen Jahr profitiert. In den meisten Fällen wurde der Grundbeitrag um bis zu 75 Prozent von 160 auf 40 Euro abgesenkt.“
© IHK Aachen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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