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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Förderung von Beratungsleistungen

Coaching © N-Media-Images - fotolia.com Zoom

Zuschüsse zu Unternehmensberatungen
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund fördern in Verbindung mit der Europäischen Union durch Zuschüsse zu Beratungskosten einzelbetriebliche Unternehmensberatungen. Dafür stehen folgende Programme zur Verfügung:

  • Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
    für Maßnahmen im Vorgründungsbereich (Existenzgründung)
  • Gründercoaching Deutschland der KfW-Mittelstandsbank
    zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, bis zu fünf Jahren nach der Gründung/Übernahme
  • Potentialberatung NRW
    zur Sicherung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, ab fünf Jahre nach der Gründung
  • Runder Tisch
    zur Identifizierung von Schwachstellen, Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen  und Abgabe von Fortführungsprognosen; für Unternehmen mit guten Marktchancen, die in Schwierigkeiten geraten sind
  • Turn Around Beratung
    zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Unternehmen, die sich trotz positiver Fortführungsprognose in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden

Die obigen Programme können bei der IHK Aachen als Kontaktstelle beziehungsweise als Regionalpartner beantragt werden.

Förderung von Unternehmensberatungen des Bundes
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn nimmt Aufgaben der Wirtschaftsförderung der Bundesregierung wahr. Hierzu zählen Unternehmensberatungen, Messeförderung, Filmförderung u. a.

Über das BAFA können allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen, Existenzaufbauberatungen und Umweltschutzberatungen bezuschusst werden.

RWP Beratungsförderung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, können für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe im Rahmen des „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP)“ erhalten.

Die Antragstellung erfolgt über die NRW.Bank.

DOKUMENT-NR. 77279

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