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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Öffentliches Auftragswesen

Die Kammer informiert über nationale und grenzüberschreitende Vergaben der öffentlichen Auftraggeber. Sie gibt interessierten Unternehmen die erforderlichen Auskünfte über die Teilnahmebedingungen an die Hand. In Beratungsgesprächen erhalten die Unternehmen Auskunft über die Chancen ihrer Beteiligung an Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist seit dem 1. Januar 1999 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Weitergehende Informationen finden Sie in unseren Merkblättern "Wie komme ich an öffentliche Aufträge" und "Ausschreibungsblätter und Informationsdienste für Ausschreibungen nach VOL und VOB".

DOKUMENT-NR. 73681

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